scaleauto reglemenT

Angelehnt an das Scaleauto West-Reglement

Unser Reglement weist nur in folgenden Punkten Unterschiede auf:

  • Pool-Motoren
  • Pool-Reifen
  • Kfz-Auswuchtgewichte (als Alternative zu Blei)

Karosserie

Erlaubt sind nur Scaleauto® GT-Fahrzeuge des Herstellers Scaleauto® aus Hartplastik im Maßstab 1:24.
Grundsätzlich sind alle mitgelieferten Teile der White-Kits so, wie auch bei den „fertigen“ Autos komplett zu verbauen, bzw. dürfen nicht entfernt werden. Weiße Karosserien (White-Kit) müssen lackiert (Grundfarbe sowie Klarlack) und mit Decals versehen werden, 3 Startnummern müssen vorhanden sein. Das Design muss ein renn-mäßiges und zeitgemäßes Aussehen darstellen. Das komplette Inlett mit Fahrer und Käfig muss farbig lackiert werden und genau so aufgebaut und eingebaut werden, wie es analog zu den Fertig-Karosserien vorgesehen ist.
Befestigung der Karosserien nur so, wie es vorgesehen ist, mit Schrauben an den Zapfen. Die Zapfen dürfen nicht gekürzt werden. Die Stabilisierungsstrebe zwischen den Zapfen muss unverändert und unbearbeitet vorhanden sein! Der original Heckspoiler darf flexibel befestigt werden, muss dabei aber in seiner Position unverändert bleiben. Optimierungsarbeiten, wie z.B. Innenraum besser einkleben damit nichts rappelt, sind erlaubt. Lexanscheiben und alle weitere Erleichterungsarbeiten sind verboten - ebenso die sog. „Leichtbau-Cockpits“ aus Lexan, soweit sie nicht in der weiter untenstehenden BoP erlaubt sind. Beim BMW M3 GT2 darf der Kasten (von innen in der Frontschürze) entfernt werden, damit der Leitkiel nicht verklemmt.



BoP (Balance of Performance)

Zur Erzielung einer möglichst großen Vielfalt der Karosserien gelten für Scheiben und Inletts folgende Ausnahmen:


Lexaninlett erlaubt

  • Audi R8 LMS
  • BMW Z4
  • Porsche 997 RSR/991 RSR 

Lexaninlett und Lexanscheiben erlaubt

  • BMW M3 GT2
  • Jaguar XKR GT2
  • Mercedes SLS
  • AMG GT3
  • Cup-Porsche 


Karosseriegewicht

Wird ermittelt, wie die „Fertigen“ geliefert werden - mit Haltern. Dieses Gewicht müssen lackierte „White-Kit“ Karosserien auch mindestens erreichen.
Für alle Karosserievarianten gilt gleichermaßen ein Mindestgewicht von 65 Gramm: 

  1. Audi R8 LMSGT3
  2. Corvette C7R
  3. BMW M3 GT2
  4. BMW Z4 GT3
  5. Jaguar XKR GT2
  6. Mercedes SLS AMG GT3
  7. Porsche (911-997/991) RSR/CUP/Rally
  8. SRT Viper GTS-R 

Änderungen ("Balance of Performance") vorbehalten falls notwendig. Die Trimmung der Karosserie ist nur mit Blei bzw. Kfz-Auswuchtgewichten zulässig.
Die Anordnung von in & an der Karosserie angebrachten Trimmgewichten ist beliebig, also auch (ab 2017 wieder) unterhalb der Karosseriehalter. 



Fahrwerk

Einheitsfahrwerk:
„Scaleauto®MSC-11 / SC-8000“ (ohne Schwingarm), wie es ausgeliefert wird, Vorder- und Hinterachse ungefedert. Ferner „Scaleauto 8003 C“ („R“-Chassis) und „RC2“-Chassis, wie sie ausgeliefert werden, Vorderachse gefedert - Hinterachse ungefedert.
Die Montage aller Bauteile erfolgt wie im Auslieferungszustand – ein Unterlegen / eine andere Anordnung von Bauteilen ist unzulässig (Ausnahme: Das „H“ darf max. 0,5mm unterlegt werden).

Die Verwendung von Magneten ist unzulässig.

Die Fahrwerks-Bauteile können angeschliffen und gerichtet werden um Grate, scharfe Kanten und Wölbungen zu entfernen. Die originalen Bohrungen können für einen korrekten Sitz der Schrauben überarbeitet werden.

Alle Erleichterungsarbeiten am Fahrwerk sind verboten. Die originale MSC-/ ScaleautoBeschriftung auf der Unterseite der Fahrwerks-platte muss für die technische Abnahme sichtbar bleiben. Wenn man das Fahrzeug von oben betrachtet, darf kein Teil des Fahrwerks zu sehen sein.
Folgende Teile können frei eingesetzt werden: Muttern, Schrauben (nur Stahl-/ Edelstahlschrauben erlaubt), Hülsen, Achsdistanzen und Unterlegscheiben, Leitkiel, Leitkielmutter, Leitkieldistanzen, Schleifer, Anlötclips, Motorkabel, Achsen (nur Vollstahl), Achslager.

Die restlichen Scaleauto Tuning-Teile sind nicht zugelassen. 


Fahrwerksgewicht

Das Mindestgewicht des rennfertigen Fahrwerks beträgt 145 Gramm. Zusätzliche Trimmgewichte dürfen nicht über die Fahrwerksplatte ragen und nur von oben montiert sein. 


Motor

Es wird mit einem im Vorfeld zugewiesenen (Die Auslosung erfolgt vor dem Start) Pool-Motor gefahren. Dabei handelt es sich um einen SRP25 mit einem 12er Sigma-Kunststoffritzel.


Getriebe

Das 12er Sigma-Kunststoffritzel ist bereits auf den bereitgestellten Motoren vormontiert. Das Achsritzel hingegen ist frei wählbar.


Achsen

Ø 3 mm Vollmaterial – Stahl (also keine Titan-, Carbon-, Aluachsen!). Keine Differenzialwirkung erlaubt. 


Räder

Felgeneinsätze in 3D aus Hartplastik müssen immer in allen Rädern vorhanden sein.

Vorne:
Durchmesser min. 25,0 mm, Breite min. 7,5 mm. Felge 21 mm, nurScaleauto Hardcomp (blaue Markierung muss erkennbar sein)

  • SC-2702p
  • SC-2709p
  • SC-2715p

oder die originalen Felgen mit Reifen.

  • Auf Durchmesser schleifen und versiegeln ist erlaubt.
  • Die vorderen Reifen müssen sich während des Schiebetests mitdrehen.
  • Um die Freigängigkeit der Räder zu gewährleisten, kann die Karosserie mithilfe von U-Scheiben angehoben werden.


Hinten:

Die hinteren Reifen werden gestellt. (Die Auslosung erfolgt vor dem Start). Ihre Maße sind wie folgt:

  • Durchmesser ca. 27,00 mm
  • Breite 13 mm
  • Felgenbreite 21 mm


WICHTIG!
Die Räder dürfen nicht mit flüssigen oder festen Mitteln behandelt, bzw. bearbeitet werden.
Ausnahme ist das Abrollen mit dem vom Veranstalter bereit gestellten Klebeband.
Die Rennleitung überprüft bei der Abnahme die Reifen. 


Spurbreite

Spurbreite vorne maximal 80 mm, hinten maximal 83 mm. Die Räder müssen in der Draufsicht von der Karosserie abgedeckt sein. 


Bodenfreiheit

Mindestens 1,3 mm zu Beginn des Rennens – Ausnahme: unter dem Heckdiffusor des BMW Z4 GT3 (und nur dort!) darf die Bodenfreiheit geringer ausfallen. Die Unterlegung der vorderen und hinteren Achsböcke (z.B. mittels Plafit Distanzplättchen) zur Höhenanpassung ist freigestellt. 


Bahnspannung

Es wird mit 11 Volt gefahren. Eine nachträgliche Anpassung behalten wir uns jedoch vor.


Alles,
was nicht ausdrücklich und schriftlich im Reglement erlaubt ist, ist verboten!
Die Rennleitung entscheidet bei der technischen Abnahme über die Regelkonformität der Fahrzeuge.
Die Entscheidungen der Rennleitung sind in allen Belangen bindend.